EinkommensteuerPrivates Veräußerungsgeschäft bei Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung
| Das FG Niedersachsen (7.12.23, 10 K 239/20; Rev. BFH VIII R 25/24, Einspruchsmuster) hat entschieden, dass auch der Verlust einer Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung den Begriff des „Veräußerungsgeschäfts“ in § 23 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt. |
Bedingt durch den Wortlaut der Regelung des § 23 EStG, der im Einleitungssatz von einem „Veräußerungsgeschäft“ spricht, ist erforderlich, dass der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung des nämlichen Wirtschaftsgutes auf eine andere Person wesentlich vom Willen des Steuerpflichtigen abhängen und mithin Ausdruck einer „wirtschaftlichen Betätigung“ sind (vgl. BFH 23.7.19, IX R 28/18). An einem willentlichen Erwerb bzw. einer willentlichen Übertragung auf eine andere Person fehlt es, wenn die Begründung oder der Verlust des Eigentums an dem Grundstück ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet. Aufgrund dessen liegt in Fällen einer Enteignung kein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 EStG vor.
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