Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ESA Einspruch aktuell
  3. Grenze des nur geringen Vermögens für die Beurteilung der Bedürftigkeit und Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen

EinkommensteuerGrenze des nur geringen Vermögens für die Beurteilung der Bedürftigkeit und Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen

11.01.20221231 Min. Lesedauer IWW

| Nach Auffassung des FG besteht die Grenze des nur geringen Vermögens für die Beurteilung der Bedürftigkeit und Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen im Rahmen des § 33a EStG i. H. v. 15.500 EUR für das (dortige) Streitjahr 2019 trotz der fehlenden Anpassung seit dem Jahr 1975 unverändert fort (FG Rheinland-Pfalz 26.8.21, 6 K 1098/21, EFG 21, 1829; Rev. BFH VI R 21/21, Einspruchsmuster). |

Das FG hat im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Grenze im Streitjahr 2019 nicht zu erhöhen sei, da der Betrag höher sei als der Betrag, der zur Sicherung des Existenzminimums (9.136 EUR) erforderlich sei. Auch der im Streitjahr maßgebliche sozialrechtliche Grundfreibetrag i. S. d. § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II i. H. v. 10.050 EUR sei überschritten.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 47888279

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2022

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht als Zwangsentnahme

ESA
Nachricht
Abo-Inhalt
Seite
05.01.2022
1237 Min. Lesedauer

Praxistipp Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei Erbbaurechtsbestellungen eine Zwangsentnahme nur zu verhindern, wenn die Geringfügigkeitsgrenze unterschritten wird. Das hat der BFH nochmals deutlich gemacht. Zudem hat er klargestellt, ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte