EinkommensteuerAbziehbarkeit von Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung
| Das FG Niedersachsen (18.6.24, 12 K 38/24; Rev. BFH VI R 2/25, Einspruchsmuster) hat aktuell erneut zur Höhe der Abziehbarkeit von Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung Stellung genommen. Für die Frage, ob eine Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses erfolgt, ist nach Ansicht des FG auf das einheitliche befristete Beschäftigungsverhältnis (wiederholt verlängertes Beschäftigungsverhältnis) und nicht lediglich auf den Zeitraum der Verlängerung abzustellen. Damit hat sich das FG der Rechtsprechung des BFH (10.4.19, VI R 6/17, BStBl II 19, 539) angeschlossen. |
Bei einem einheitlichen befristeten Beschäftigungsverhältnis liege daher keine dauerhafte Zuordnung i. S. d. § 9 Abs. 4 S. 3 2. Alt. EStG vor, wenn der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen besteht.
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