Einkommen- und GewerbesteuerGewerbesteuer-Anrechnung: Wem steht die Anrechnung im Erbfall zu?
| Hat eine Gesellschaft ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, ist für die Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG nicht auf das Ende des gewerbesteuerrechtlichen Erhebungszeitraums abzustellen, sondern auf das Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs (BFH 10.4.25, IV R 21/22, Abruf-Nr. 248394). |
Berechnung der Steuerermäßigung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
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AUSGABE: ErbBstg 10/2025, S. 237 · ID: 50540832
