Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ErbBstg Erbfolgesteuerung
  3. Antrag auf Einziehung des Erbscheins zurückgenommen: Doch wer trägt die Kosten bei vergessener Anhörung?

Okt. 2025

ErbscheinverfahrenAntrag auf Einziehung des Erbscheins zurückgenommen: Doch wer trägt die Kosten bei vergessener Anhörung?

24.09.202549 Min. Lesedauer IWW

| Das OLG München (5.9.25, 33 Wx 332/24 e, Abruf-Nr. 250312) hatte im Streitfall zu klären, ob die unterbliebene Hinzuziehung eines Beteiligten im Erbscheinverfahren, der nach dem Inhalt einer Verfügung von Todes wegen als Erbe in Betracht kommt, einen Verfahrensfehler darstellt. Die entscheidende Frage war hier, ob es gerechtfertigt sein kann, diesem Beteiligten die gerichtlichen Kosten für das initiierte Einziehungsverfahren aufzubürden, wenn dieser in dem Verfahren erstmals Gelegenheit hatte, sich zu der Sache zu äußern. |

Erblasser E wandte sein Vermögen, das in einem handschriftlichen Testament im Einzelnen aufgeführt war, im Grundsatz vier Personen zu gleichen Teilen zu. Ein weiteres Anwesen vermachte der E dem B, allerdings unter der Einschränkung, dass es nicht verkauft wurde. E hat das Anwesen aber bereits Jahre vor seinem Tod veräußert. Nach dem Tod des E beantragte einer der vier benannten Erben einen gemeinschaftlichen Erbschein, der die vier Beteiligten als Miterben zu je ¼ ausweisen sollte. Der Erbschein wurde antragsgemäß erteilt. Danach erst wurde dem B das Testament des E vom Nachlassgericht übersandt. Gleichzeitig wurde er über die Erteilung des Erbscheins informiert.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: ErbBstg 10/2025, S. 235 · ID: 50549188

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025

Ausschlagung des Erbes

Sind die als Bezugsberechtigte benannten „gesetzlichen Erben“ einer Todesfallleistung trotz Ausschlagung noch begünstigt?

ErbBstg
Nachricht
Abo-Inhalt
Seite 236
24.09.2025
47 Min. Lesedauer

Nach dem Tod des M schlugen sämtliche gesetzlichen Erben die Erbschaft aus. Das Nachlassgericht bestellte für die unbekannten Erben des Erblassers einen Nachlasspfleger. M hatte seinerzeit eine Unfallversicherung mit einer Todesfallleistung ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte