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2025

Grundbuchberichtigung

Notarielles, weiteres handschriftliches Testament und Ausschlagung – benötigen die „übrig gebliebenen“ Erben einen Erbschein?

ErbBstg
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Seite 262
24.10.2025
42 Min. Lesedauer

Die spätere Erblasserin E setzte in einem notariellen Testament ihre drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Als Ersatzerben bestimmte sie deren Abkömmlinge. In einem weiteren handschriftlichen Testament ordnete die E an, dass die ...

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