VermächtnisBesteuerung eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses
| Der Vermächtnisnehmer eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses erwirbt erbschaftsteuerrechtlich vom Beschwerten. Fällt der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses weg, erwirbt der zweitberufene Vermächtnisnehmer ebenfalls vom Beschwerten und nicht etwa vom erstberufenen Vermächtnisnehmer – wie der BFH mit Urteil vom 31.8.21 klargestellt hat. |
Sachverhalt
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AUSGABE: ErbBstg 4/2022, S. 88 · ID: 48041392
