AbgabenordnungAnlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung
Verlangt das FA nach einer Anzeige gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung – so der BFH in seinem Urteil vom 27.8.25 (II R 1/23, Abruf-Nr. 251330; Bestätigung von BFH 27.8.08, II R 36/06, BStBl II 09, 232).
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AUSGABE: ErbBstg 2/2026, S. 36 · ID: 50671438

