AblieferungspflichtAblieferungspflicht nach § 2259 BGB kann über der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht stehen
| In einem Beschwerdeverfahren hat das OLG Frankfurt a. M. über die Ablieferungspflicht gem. § 2259 BGB entschieden. Es ging um einen Abschiedsbrief des Erblassers, der an seinen Rechtsanwalt gerichtet war und sowohl vertrauliche Mitteilungen als auch erbrechtliche Verfügungen enthielt. |
Sachverhalt
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AUSGABE: EE 9/2025, S. 147 · ID: 50528531