Arbeitsgericht SiegburgHasserfüllte Androhung eines Amoklaufs im Kollegenkreis rechtfertigt fristlose Kündigung
| Wenn ein Mitarbeiter einem Kollegen hasserfüllt mitteilt, seinen Vorgesetzten „aus dem Fenster zu schmeißen“ und er sei kurz vor einem „Amoklauf“, kann dies eine fristlose Kündigung – ohne Abmahnung rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (Urteil vom 04.11.2022, Az. 5 Ca 254/21) hervor. |

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