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Aktuelle GesetzgebungBundeskabinett hat Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen

Abo-Inhalt28.07.20227671 Min. Lesedauer IWW

| Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. |

Neues vom Bundeskabinett.png (Bild: IWW/St)
Bild: IWW/St

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu: „Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können. Das heute vom Kabinett beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz schafft für sie ein kohärentes Schutzsystem. Das neue Gesetz schützt aber auch Unternehmen und Behörden selbst. Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Ein effektiver Hinweisgeberschutz kann so auch ein wesentlicher Baustein für ein gutes Compliance-System sein, das eine positive Fehlerkultur stärkt.“

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