HaftungsrechtZwei Gerichte weisen Patientenklagen ab: Biontech haftet nicht für Corona-Impfschäden
| Wegen vermeintlicher Impfschäden haben bundesweit zahlreiche Patienten gegen Impfstoffhersteller geklagt. Sie beriefen sich auf Haftung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Nunmehr liegen erste Urteile vor: Zwei Gerichte haben Klagen gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen. Was Chefärzte zum aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Diskussion wissen sollten, fasst dieser Beitrag zusammen. |
In diesen Fällen können Patienten gegenüber dem Pharmazieunternehmen Haftungsansprüche gemäß § 84 AMG geltend machen
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AUSGABE: CB 2/2024, S. 13 · ID: 49871286