StrafrechtÄrzte können sich auch bei einvernehmlichem Sexualkontakt mit Patienten strafbar machen
| Selbst bei einvernehmlichem Sexualkontakt zwischen Arzt (Anm. d. Red: m/w/d) und Patient (Anm. d. Red.: m/w/d) während eines Behandlungsverhältnisses gehen Ärzte ein hohes Strafbarkeitsrisiko ein. Die Gerichte prüfen regelmäßig, ob der Arzt seine Vertrauensstellung im Rahmen des Behandlungsverhältnisses missbraucht hat, um sexuelle Handlungen herbeizuführen. So auch im Fall eines Orthopäden: Der Einwand des angeklagten Arztes, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen, nutzte dem Arzt am Ende nichts (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 27.09.2022, Az. 5 RVs 60/22). |
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AUSGABE: CB 2/2024, S. 19 · ID: 49857424