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CBChefärzteBrief

ArzthaftungWie viel Haftungsverantwortung tragen Konsiliarärzte?

Abo-Inhalt25.01.20232068 Min. LesedauerVon Dr. Christina Thissen, FAin MedR, Münster

| Insbesondere kleinere Krankenhäuser verfügen oft nicht in jeder Fachdisziplin über klinikeigenes Personal und müssen zur Erfüllung ihres Versorgungsauftrags dementsprechend regelmäßig auf die Expertise klinikexterner Fachärzte als Konsiliarärzte zurückgreifen. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, wer für Fehler des Konsiliararztes haftet. Für Chefärztinnen und Chefärzte ist diese Frage von doppelter Bedeutung: Zum einen können sie sich bei Fehlern von Konsiliarärzten, die sie hinzuziehen, zumindest dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens aussetzen (vgl. CB 05/2014, Seite 13), zum anderen können sie selbst von anderen Häusern konsiliarisch hinzugezogen werden. |

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AUSGABE: CB 2/2023, S. 8 · ID: 48978955

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