DigitalisierungDiese Daten empfiehlt die DGIM für die elektronische Patientenakte
| Bei der Behandlung von Notfallpatienten kommt es vor allem auf den Innformationsaustausch an: Rettungsdienst, Notaufnahme und Intensivstation benötigen einen schnellen Zugang zu den Gesundheitsdaten des Patienten. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll diesen ermöglichen (vgl. Interview im CB 05/2021, Seite 18 f.). Doch die Einführung der ePA stockt. Denn u. a. ist noch offen, welche Informationen in welcher Form in der ePA hinterlegt werden sollen. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) hat Empfehlungen entwickelt, die helfen sollen, offene Fragen um die ePA zu klären und die Einführung der ePA voranzutreiben (Empfehlungen mit Einordnung online unter iww.de/s7478). |
Von der DGIM empfohlener Inhalt der ePA |
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AUSGABE: CB 2/2023, S. 14 · ID: 48986330