Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. CB ChefärzteBrief
  3. Wie ist eine Glättung der Rotatorenmanschette abzurechnen?

CBChefärzteBrief

OrthopädieWie ist eine Glättung der Rotatorenmanschette abzurechnen?

18.10.20243135 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Bei einem Wahlleistungspatienten wurde eine Glättung der Rotatorenmanschette vorgenommen. Der Patient wies jeweils im Sinne einer degenerativen Tendopathie degenerative Auffaserungen im Ansatz der Supraspinatussehne sowie degenerative Längsaufspleißungen im Ansatz der Subscapularissehne auf. Es lag keine tiefergehende Ruptur oder Ablösung vor, rekonstruierende Maßnahmen an der Rotatorenmanschette waren nicht erforderlich. Welche GOÄ-Ziffern können wir dafür berechnen?“ |

Antwort: Im Gegensatz zur diagnostischen Arthroskopie nach Nr. 2196 GOÄ nach Abschnitt L III GOÄ bei Knie- oder Hüftgelenk ist für die Schulterarthroskopie die höher bewertete Leistung nach Nr. 3300 GOÄ anzusetzen. Für die Glättung der Rotatorenmanschette ist Nr. 2064 GOÄ ansatzfähig.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 11/2024, S. 2 · ID: 50203655

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte