BÄKTelemonitoring bei Herzinsuffizienz: neue Empfehlungen zur GOÄ-Abrechnung
| Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat neue GOÄ-Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz beschlossen (siehe iww.de/s5949). So werden diese Leistungen, die auch im EBM mit neuen Positionen abgebildet sind, nun auch bei der Privatliquidation berücksichtigt. Es geht um Empfehlungen für vier Leistungen. |
1. Anleitung des Patienten
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 3/2022, S. 3 · ID: 47958235