PrivatliquidationBÄK empfiehlt GOÄ-Analogabrechnungen zur elektronischen Patientenakte
| Das Leistungsverzeichnis der GOÄ aus dem Jahr 1996 bildet zahlreiche neuere ärztliche Leistungen nicht ab. Für einige dieser Leistungen empfiehlt die Bundesärztekammer (BÄK) Analogabrechnungen. Aktuelle Empfehlungen der BÄK betreffen die Befüllung von elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakten. |
Die nachstehenden Empfehlungen des BÄK-Vorstands vom 09./10.12.2021 wurden im Rahmen weiterer Beschlüsse zur Telemedizin veröffentlicht.
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AUSGABE: CB 3/2022, S. 1 · ID: 47958471
