TelemedizinTelemetrisches Monitoring von selbst gemessenen Blutdruckwerten – welche GOÄ-Ziffern kommen infrage?
| Frage: „Welche Gebührenziffer aus der GOÄ kommt für die Abrechnung eines telemetrischen Monitorings von selbst gemessenen Blutdruckwerten in Betracht?“ |
Antwort: Im Grunde gibt es hierfür keine Leistungsziffer. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Abrechnungsempfehlungen und analoge Bewertungen im Rahmen der Telemedizin veröffentlicht (Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 26, 26.06.2020, online unter iww.de/s7616). Daraus kommen ggf. die nachstehenden Leistungen bei bestimmten Fallkonstellationen infrage:
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AUSGABE: CB 4/2023, S. 1 · ID: 49196287
