Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. CB ChefärzteBrief
  3. Geburtshilfe: weder Anspruch auf eigene Hebamme noch auf Liegendtransport nach Blasensprung

CBChefärzteBrief
Apr. 2023

ArzthaftungGeburtshilfe: weder Anspruch auf eigene Hebamme noch auf Liegendtransport nach Blasensprung

Abo-Inhalt08.03.20233267 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Werdende Mütter haben grundsätzlich weder einen Anspruch auf Betreuung durch eine eigene Hebamme noch auf einen Liegendtransport nach einem Blasensprung. Eine Schmerzensgeldklage wegen einer vermeintlich fehlerhaften geburtshilflichen Behandlung scheiterte (Landgericht [LG] Flensburg, Urteil vom 16.12.2022, Az. 3 O 313/20). Das Urteil erlaubt wichtige Folgerungen für die Organisationsstruktur in Geburtshilfekliniken. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 4/2023, S. 14 · ID: 49219380

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte