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VergütungsrechtSchulmedizinische Behandlung erfolglos: PKV muss Kosten der Alternativtherapie tragen!

05.10.20229251 Min. LesedauerVon RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen

| Eine private Krankenversicherung (PKV) muss die Kosten einer dendritischen Zelltherapie übernehmen, wenn schulmedizinische Behandlungen zu keinem Behandlungserfolg geführt haben (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt/Main, Urteil vom 29.06.2022, Az. 7 U 140/21). Die Entscheidung verdeutlicht, dass Behandlungskosten für Alternativtherapien bei ausgebliebenem Behandlungserfolg der Schulmedizin und dem Vorliegen lebensbedrohlicher Erkrankungen gesichert sind. Für die Fachabteilungen der Krankenhäuser folgt daraus, dass diese Behandlungen bei „austherapierten“ Patienten angewandt werden können. |

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AUSGABE: CB 11/2022, S. 14 · ID: 48613128

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