VergütungsrechtSchulmedizinische Behandlung erfolglos: PKV muss Kosten der Alternativtherapie tragen!
| Eine private Krankenversicherung (PKV) muss die Kosten einer dendritischen Zelltherapie übernehmen, wenn schulmedizinische Behandlungen zu keinem Behandlungserfolg geführt haben (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt/Main, Urteil vom 29.06.2022, Az. 7 U 140/21). Die Entscheidung verdeutlicht, dass Behandlungskosten für Alternativtherapien bei ausgebliebenem Behandlungserfolg der Schulmedizin und dem Vorliegen lebensbedrohlicher Erkrankungen gesichert sind. Für die Fachabteilungen der Krankenhäuser folgt daraus, dass diese Behandlungen bei „austherapierten“ Patienten angewandt werden können. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 11/2022, S. 14 · ID: 48613128