SozialversicherungspflichtMVZ-Honorararzt ist abhängig beschäftigt
| Beauftragt ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), das anästhesiologische Leistungen für Krankenhäuser erbringt, einen Arzt auf Grundlage eines Honorararztvertrags zur Vertretung der im MVZ tätigen Ärzte gegenüber Krankenhäusern, kann der beauftragte Arzt abhängig Beschäftigter des MVZ und damit sozialversicherungspflichtig sein. Insoweit kommt es auf die Beziehungen des Honorararztes zum MVZ und nicht auf die (Rechts-)Beziehungen zum Krankenhaus an (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2022, Az. L 4 KR 581/20). |
Honorararzt erbringt im Auftrag eines MVZ Leistungen für ein Krankenhaus
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 8/2022, S. 16 · ID: 48410975

