RechtsprechungHIV-infizierter Student der Zahnmedizin vom Praxisunterricht ausgeschlossen
| Ein mit dem HI-Virus infizierter Zahnmedizinstudent der Universität Marburg darf zu Recht von Praxisveranstaltungen ausgeschlossen werden. So lautet ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Hessen vom 01.02.2022 (Az. 10 B 2508/21). Der Rechtsstreit sorgte für viel Wirbel. |
Student vom Praxisunterricht ausgeschlossen, Widerspruch unbeantwortet
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AUSGABE: CB 8/2022, S. 17 · ID: 48433225