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CBChefärzteBrief

HonorarrechtHonorarvereinbarung nach § 2 GOÄ: Wann ist die vereinbarte Vergütung überhöht?

Abo-Inhalt18.09.2020147 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover

| Der Abschluss einer „abweichenden Vereinbarung“ – meist „Honorarvereinbarung“ oder „Abdingung“ genannt – gilt als eine der wenigen Freiheiten, die dem Chefarzt bei seiner ansonsten bis ins letzte Detail „durchregulierten“ Vergütungsgestaltung bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat diesbezüglich nun dezidiert bestätigt, dass Honorarvereinbarungen mit dem Patienten nur wirksam getroffen werden können, wenn sie individuell besprochen und berechnet wurden (Urteil vom 14.01.2020, Az. 9 U 39/19). |

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AUSGABE: CB 10/2020, S. 2 · ID: 46850154

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