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CBChefärzteBrief
März 2024

Planbare EingriffeFast 2.200 Ärztinnen und Ärzte waren im Jahr 2022 für das Zweitmeinungsverfahren registriert

25.01.2024350 Min. Lesedauer IWW

| Im Jahr 2022 waren 2.176 Ärztinnen und Ärzte für das Zweitmeinungsverfahren (Abruf-Nr. 45688055) berechtigt. Das sind 600 mehr als im Vorjahr. Dazu zählen auch entsprechend qualifizierte Klinikärzte. Das belegt der aktuelle Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Zahl der Ärztinnen und Ärzte im Zweitmeinungsverfahren. |

Seit Anfang 2019 haben gesetzlich Versicherte bei mittlerweile elf Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dazu zählen neben Eingriffen an der Wirbelsäule Tonsillektomien/Tonsillotomien, Hysterektomien, Arthroskopien am Schultergelenk, geplanter Kniegelenkersatz und Amputationen bei diabetischem Fußsyndrom. Zu drei davon (Gallenblasenentfernungen, OPs zum Hüftgelenkersatz und an Aortenaneurysmen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach 2022 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.

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AUSGABE: CB 3/2024, S. 1 · ID: 49885589

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