GastroenterologieDoppelballonenteroskopie mit anschließender Koloskopie bis zum terminalen Ileum – wie abrechnen?
| Frage: „Bei einem privat versicherten Patienten haben wir eine Intestinoskopie (Doppelballonenteroskopie) durchgeführt (Vorgehen: Ösophagus–Magen–Bulbus duodeni–Dünndarm). Kann man hier die Nr. 692 GOÄ analog berechnen? Anschließend erfolgte eine Koloskopie bis zum terminalen Ileum. Ist hierfür die Nr. 687 GOÄ berechnungsfähig?“ |
Antwort: Für die Doppelballonenteroskopie ist in der GOÄ keine entsprechende Leistungsposition vorhanden. Aufgrund des im Vergleich zur Nr. 692 GOÄ höheren Aufwands ist es empfehlenswert, Nr. 685 GOÄ für die Gastroskopie/Duodeno-Jejunoskopie zu berechnen sowie zusätzlich analog Nr. 686 GOÄ für die bei einer herkömmlichen Gastroskopie nicht erreichbaren Bereiche.
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AUSGABE: CB 8/2023, S. 2 · ID: 49590402