ArzthaftungBGH: Mit Lehrbuchmeinung begründeter Patienteneinwand muss vor Gericht gehört werden
| In Arzthaftungsprozessen berufen sich Patienten immer wieder auf medizinische Lehrbücher oder Artikel, um vermeintlich begangene Behandlungsfehler zu begründen. Dass man sich darüber nicht einfach mit Verweis auf die fachmedizinische Beurteilung im konkreten Behandlungsfall hinwegsetzen darf, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner aktuell veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 02.07.2024, Az. VI ZR 240/23) klargestellt. |
Säugling verstirbt infolge „abwartenden Geburtsmanagements“
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AUSGABE: CB 3/2025, S. 13 · ID: 50193572