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CBChefärzteBrief

ChirurgieWie kann ein Hämoclip abgerechnet werden?

Abo-Inhalt16.01.20251825 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Im Rahmen eines endoskopischen Eingriffs haben wir eine Blutung per Hämoclip gestillt. Ist diese Maßnahme gesondert berechnungsfähig? Und wenn ja, wie?“ |

Antwort: Für derartige Eingriffe im Rahmen einer Endoskopie gibt es keine GOÄ-Ziffer. In vielen Fällen wurde deshalb die Abrechnung von Clipping Systemen z. B. mit Nr. 706 analog im Rahmen einer Endoskopie mit Polypektomie beanstandet, da sie als unselbstständige Teilleistung angesehen wird. Die Blutstillung im Rahmen einer operativen oder interventionellen Leistung ist nach § 4 Abs. 2a GOÄ Bestandteil der jeweiligen Hauptleistung und nicht gesondert berechnungsfähig. Sofern das Clipping im Rahmen eines Eingriffs einen deutlich höheren Zeitaufwand erfordert, kann damit ein höherer Steigerungssatz der zugrunde liegenden Hauptleistung begründet werden.

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AUSGABE: CB 3/2025, S. 1 · ID: 50273936

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