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CBChefärzteBrief

LeserforumAbrechnung „fachfremder“ Leistungen: Wo verläuft die Fachgebietsgrenze im Sinne der GOÄ?

Abo-Inhalt19.02.20252804 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „In unregelmäßigen Abständen taucht in unserer Chefarztambulanz die Frage auf, welche Leistungen als fachfremde Leistungen einzustufen sind und welche Leistungen vertretbar und somit nach der GOÄ auch berechnungsfähig sind. Könnten Sie uns eine Orientierungshilfe zur Frage der Fachgebietsgrenze gemäß den ‚Regeln der ärztlichen Kunst‘ zur Verfügung stellen?“ |

Antwort: Bei der Privatliquidation gibt es zwar keine Regelungen wie beispielsweise im EBM. Allerdings ist bei der Abrechnung „fachfremder“ Leistungen zu beachten, dass ein Arzt gemäß § 1 Abs. 2 GOÄ Leistungen nur berechnen darf, die „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ medizinisch notwendig sind. Demzufolge kann er nur „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ handeln, wenn er auch entsprechend qualifiziert ist.

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AUSGABE: CB 3/2025, S. 1 · ID: 50300570

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