GeldwäschepräventionObacht bei Immobilientransaktionen: Neue Pflichten seit dem 17.2.25
| Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten sind am 17.2.25 in Kraft getreten (PM BRAK). |
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AUSGABE: BBP 3/2025, S. 59 · ID: 50326611