GeldwäschepräventionNeue Vorgaben für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ab 1.3.26
05.12.202550 Min. Lesedauer IWW
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| Um die Bearbeitung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen durch die Financial Intelligence Unit (FIU) effizienter zu gestalten, wurden konkrete Vorgaben für Form und Inhalt der Meldungen geschaffen. Die entsprechende Verordnung gilt ab dem 1.3.26 (s. auch PM BRAK 12.11.25). |
1. Bundeseinheitliche Standards für Form und Inhalt von Verdachtsmeldungen
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AUSGABE: BBP 12/2025, S. 322 · ID: 50638208