BilanzierungBMF hebt Schreiben zur kürzeren Nutzungsdauer vollständig auf
Die Hoffnung auf ein „administratives Vereinfachungsregime“ zur kürzeren Nutzungsdauer ist zunächst erledigt: Das BMF zieht das Schreiben von 2023 ersatzlos zurück (BMF 1.12.25, IV C 3 – S 2196/00040/006/008). Damit ist man wieder vollständig im Nachweis- und Streitmodus.
Mit BMF‑Schreiben vom 22.2.23 hatte die Finanzverwaltung Vorgaben für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG gemacht. Mit Schreiben vom 1.12.2025 hebt das BMF dieses Schreiben im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf. Das BMF habe die Aufhebung ausdrücklich angeordnet, ohne in dem Aufhebungsschreiben selbst eine neue Nachweis‑Systematik zu ersetzen. Damit gelte die bisherige Verwaltungsanweisung aus 2023 nicht mehr. Die Frage der kürzeren Nutzungsdauer sei wieder nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen.
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AUSGABE: BBP 2/2026, S. 29 · ID: 50682224

