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§ 3c EStGZinszahlungen auf „unternehmensgruppeninterne“ Darlehen

Abo-Inhalt23.04.2024188 Min. Lesedauer IWW

§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter zu behandeln sind. Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder-)Mitunternehmers, die Gesamthandseinkünfte der Gesellschaft sind. Maßgebend ist insoweit eine auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft bezogene Betrachtung. So lautet ein aktuelles Urteil des BFH.

Zum besseren Verständnis sei Folgendes erläutert: Unter einer teleologische Reduktion ist eine Einschränkung des Anwendungsbereich einer Rechtsnorm zu verstehen, bei der Regelungslücken bestehen. Dabei erfolgt eine Auslegung der Norm nach deren Sinn und Zweck („telos“).

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