§ 18 EStGVerlust- und Betriebsausgabenabzug bei der Entwicklung von Software über mehrere Jahre
Die Gewinnerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die anhand objektiver Beweiszeichen im Wege der Einzelabwägung zu ermitteln ist. Freiberufliche Besonderheiten können rein betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im Einzelfall überlagern. |
Sachverhalt
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