§ 4 EStGTypisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 %
Der Prüfungsmaßstab, den das BVerfG aus der Qualität der Regelung über die Vollverzinsung als steuerliche Nebenleistung nach § 3 Abs. 4 Nr. 4 AO, § 233a AO, § 238 AO ableitet, ist auf die Regelung zur Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns nach § 4 Abs. 4a EStG nicht übertragbar, so das FG Baden-Württemberg. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 1/2025, S. 27 · ID: 50252760
