§ 12 UStGKeine Steuerermäßigung für die Lieferung kalter Nahwärme
Die Lieferung von kalter Nahwärme über ein Kaltwärmenetz ist nicht durch die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 begünstigt. |
Es ist die Frage gestellt worden, ob auch die Lieferung von Wärme aus einem Kaltwärmenetz (sog. kalte Nahwärme) temporär dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterfiele.
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AUSGABE: AStW 1/2025, S. 41 · ID: 50252770