§ 33 EStGKosten eines Prozesses auf nachehelichen Unterhalt
Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 1/2025, S. 35 · ID: 50252765
