Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht
  3. Fortdauernde Gültigkeit von Bescheinigungen der Landesbehörden

Bescheinigungen zum Zwecke der SteuerbefreiungFortdauernde Gültigkeit von Bescheinigungen der Landesbehörden

Abo-Inhalt15.05.20252 Min. Lesedauer IWW
Das Jahressteuergesetz 2024 hat zum 1.1.2025 die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen umfassend neu geregelt. Das LfSt Bayern positioniert sich zur Gültigkeit von Bescheinigungen für Zwecke der Steuerbefreiung, welche die zuständigen Landesbehörden noch nach altem Recht erteilt haben (LfSt Bayern, Verfügung vom 17.1.25, S 7179.1.1-21/4 St33).

Änderung des § 4 Nr. 21 UStG zum 1.1.2025

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AStW 6/2025, S. 440 · ID: 50411344

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte