§ 3a EStGFeststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
| Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahin gehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind unter anderem das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 3/2025, S. 212 · ID: 50310084