§ 6 EStGAnschaffungsnahe Herstellungskosten einer Eigentumswohnung
Bei einer Eigentumswohnung bemisst sich die 15 %-Grenze für die Regelvermutung in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG für anschaffungsnahe Herstellungskosten einerseits nach den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten der angeschafften Wohnung – und nicht nach dem Wert des Gesamtgebäudes – und anderseits nach den innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung der Wohnung angefallenen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen des vermietenden Eigentümers. Dazu zählen auch seine anteiligen Aufwendungen für Arbeiten an den im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteilen. |
Grundsatz
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AUSGABE: AStW 1/2025, S. 29 · ID: 50252761
