§ 32d EStGAnrechenbarkeit von Quellensteuer auf Zinsen aus sog. Argentinienanleihen
§ 32d Abs. 5 EStG sieht vor, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer für den jeweiligen ausländischen Kapitalertrag auf die Höhe der Einkommensteuer begrenzt ist, welche auf diesen Kapitalertrag entfällt (sog. per-item-limitation). Der Anrechnungsbetrag an ausländischer Steuer je Kapitalertrag darf 25 % der Einnahmen des jeweiligen Kapitalertrags nicht übersteigen. |
Sachverhalt
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