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Gesetzliche UnfallversicherungSturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf

24.04.20234614 Min. Lesedauer IWW

| Stürzt ein Mitarbeiter bei einem Firmenlauf auf Inline Skates und verletzt er sich, steht er nicht als Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden. |

Die Begründung des LSG: Der Unfall habe sich nicht bei einer Aktivität ereignet, die mit der Beschäftigung in engem rechtlichen Zusammenhang steht. Denn

  • zum einen liege kein Betriebssport vor, der eine gewisse Regelmäßigkeit und das Ziel gesundheitlichen Ausgleichs voraussetze. Der Firmenlauf finde nur einmal jährlich statt und habe, auch wenn es sich um keinen Hochleistungssport handle, den Charakter eines Wettstreits und
  • zum anderen habe es sich bei dem Firmenlauf auch nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt. Der Firmenlauf habe als Großveranstaltung mit anschließender Party vielen anderen Unternehmen und Einzelbewerbern offen gestanden und eher den Charakter eines Volksfestes gehabt. Außerdem habe nur ein ganz geringer, sportlich interessierter Teil der Mitarbeiter des Unternehmens am Firmenlauf teilgenommen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023, Az. L 3 U 66/21, Abruf-Nr. 234577).

AUSGABE: ASR 5/2023, S. 3 · ID: 49323311

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