SozialversicherungspflichtAufwandsentschädigung von 1.500 Euro monatlich kann noch sv-freies „Ehrenamt“ sein
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Die Frage der Sozialversicherungspflicht von Vorständen von Vereinen und Stiftungen bewegt nach wie vor die Sozialgerichte. Ein Kapitel hat nun das LSG Berlin-Brandenburg hinzugefügt. Über einen neuen Ansatz kam das LSG hier zum Ergebnis, dass eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1.500 Euro noch keine verdeckte Entlohnung einer Erwerbstätigkeit darstellt. Wie das LSG zu diesem Ergebnis kam, zeigt LGP.
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