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ComplianceNachhaltigkeit im Autohaus: Wie die ESRS-Sozialstandards aufgebaut und umzusetzen sind

Abo-Inhalt28.05.202496 Min. LesedauerVon Werner Koller, LL.M., Geschäftsführer der TCJG, München

| CSRD, ESRS, Berichtspflicht & Co. – spätestens ab 2025 werden das keine Fremdwörter mehr für schätzungsweise knapp 600 Kfz-Händler sein. Ab da müssen sie nämlich beweisen, dass sie nachhaltig wirtschaften. Und zwar in einem Nachhaltigkeitsbericht. Besonderes Augenmerk legen die EU-Regularien dabei auf die Einhaltung von Sozialstandards. Das zeigt sich allein daran, dass sich vier der zehn ESRS mit sozialen Aspekten befassen. Was es mit ihnen konkret auf sich hat und wie Sie diese in der Praxis erfüllen, erfahren Sie in Teil 3 der ASR-Serie zu „Nachhaltigkeit im Autohaus“. |

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AUSGABE: ASR 6/2024, S. 15 · ID: 50030837

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