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KaufrechtKauf eines Elektroautos: Fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung rechtfertigt keine längere Widerrufsfrist

Leseprobe22.05.20251 Min. Lesedauer IWW

| Die 14-tägige Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge verlängert sich nicht, wenn der Verkäufer in seiner selbst formulierten Widerrufsbelehrung auf die Angabe seiner Telefonnummer verzichtet. Diese händlerfreundliche Auffassung vertritt das OLG Oldenburg. |

Im konkreten Fall hatte ein Kunde am 04.05.2022 über den Onlineshop einer Autohändlerin ein Elektrofahrzeug gekauft. Ausgeliefert wurde das Fahrzeug am 20.12.2022. Am 14.08.2023 widerrief der Käufer den Kaufvertrag. Er war der Meinung, die Autohändlerin habe ihn nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt, weil sie in ihrer Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben habe. Das sah das OLG anders. Die Widerrufsbelehrung entsprach auch ohne Angabe einer Telefonnummer den gesetzlichen Anforderungen. Daher verlängerte sich die Widerrufsfrist nicht – zumal die Telefonnummer der Autohändlerin auf ihrer Website zu finden war (OLG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2024, Az. 14 U 95/24, Abruf-Nr. 248240).

Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „Ein Autohaus weicht von der Muster-Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz ab – das sind die Folgen“, ASR 4/2025, Seite 3 → Abruf-Nr. 50338783

AUSGABE: ASR 7/2025, S. 1 · ID: 50429107

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