BetriebsveranstaltungFG Köln: Kein Offenstehen für alle Mitarbeiter – kein Pauschalsteuersatz von 25 Prozent
| Die Kosten einer Vorstands- sowie einer Führungskräfte-Weihnachtsfeier, die nur Mitarbeitern eines bestimmten Karrierelevels offensteht, ohne dass es sich um einen separaten Betriebsteil handelt, dürfen nicht pauschal nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG mit 25 Prozent lohnversteuert werden. Diese Auffassung vertritt das FG Köln. Das letzte Wort hat aber der BFH. |
Wie wird Vorstands- und Führungskräfte-Weihnachtsfeier besteuert?
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AUSGABE: ASR 6/2022, S. 11 · ID: 48228782