UmsatzsteuerBFH: Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei fehlendem Hinweis auf Dreiecksgeschäft
| Fehlen in einer Rechnung wesentliche Angaben wie der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, ist eine rückwirkende Rechnungskorrektur nicht zulässig. Das hat der BFH im Fall eines Großhändlers für Landmaschinen klargestellt. Das Urteil gilt analog für Kfz-Händler. |
Händler korrigiert nachträglich Rechnungen für Dreiecksgeschäfte
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AUSGABE: ASR 11/2024, S. 13 · ID: 50199174
