ArbeitgeberleistungenAutohaus übernimmt Lkw-Führerschein für Mitarbeiter: Das gilt für die Besteuerung
| Immer weniger Mitarbeiter – oder auch Bewerber – besitzen heutzutage noch einen Lkw-Führerschein. Wird er für den Berufsalltag gebraucht, schicken viele Autohäuser Ihre Mitarbeiter deswegen erneut in die Fahrschule; die Kosten für die Führerscheinerweiterung übernimmt das Autohaus als Arbeitgeber. Doch hat die Kostenübernahme Auswirkungen auf Lohn- und Umsatzsteuer? Das fragt sich ein ASR-Leser. |
Lohnsteuer: Übernahme von Lkw-Führerschein führt nicht zu Arbeitslohn
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AUSGABE: ASR 11/2024, S. 14 · ID: 50199307