PersonalmanagementArbeitsrechtliche Formerfordernisse: BEG IV schafft zum 01.01.2025 Erleichterungen
| Zum 01.01.2025 ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) in Kraft getreten. Es wirkt sich auch arbeitsrechtlich aus. Relevante Änderungen bringt es für Kfz-Betriebe bei Abschlüssen von Arbeitsverträgen und bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen. Auf den aktuellen Stand bringt Sie ASR. |
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AUSGABE: ASR 1/2025, S. 22 · ID: 50260562